Wer unterliegt dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen?

Öffentliches Beschaffungswesen
5 Dez, 2023

«Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt die Beschaffung verschiedener Leistungen (Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen) und unterliegt strengen, zu beachtenden Regeln. Daher stellt sich logischerweise die Frage, WER dieser Gesetzgebung unterliegt oder anders ausgedrückt, welche Einheiten als «öffentliche Auftraggeber» gelten».

Auch wenn das Ausschreibungsangebot bestimmter Entitäten unter dem öffentlichen Beschaffungsrecht selbstverständlich erscheinen mag, gibt es andere, weniger offensichtliche Fälle. Ziel dieses Beitrags ist, die verschiedenen, dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterliegenden Kategorien der Entitäten darzustellen.

Alle Organisationen, die in diese verschiedenen Kategorien fallen, sind zu einer Ausschreibung, mehrerer externer Dienstleister verpflichtet. Diese wiederum müssen bestimmte Leistungsbeschreibung erfüllen. Die endgültige Auswahl sowie das gesamte vorangehende Verfahren müssen unter Einhaltung der strengen Regeln, die im Recht des öffentlichen Beschaffungswesens festgelegt sind, erfolgen.

Beispielsweise gilt das für den Kauf von Fahrzeugen oder IT-Ausrüstung, den Erwerb von Architekten- oder Ingenieurleistungen oder die Beauftragung externer Dienstleister für den Betrieb einer Kindertagesstätte oder einer Schulkantine.

 

Öffentliche Körperschaften: Bund, Kantone und Gemeinden

Diese Kategorie ist am einfachsten festzuhalten und umfasst alle öffentlichen Verwaltungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, einschliesslich ihrer Departemente, Ämter und Dienststellen. Auch Verbände solcher Einrichtungen gelten als öffentliche Auftraggeber. So gibt es zum Beispiel zahlreiche Gemeindeverbände im Schulbereich oder im Bereich der Wasseraufbereitung.

 

Die «sektoralen» Unternehmen

Hierbei handelt es sich um öffentliche oder private Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen und über ausschliessliche oder besondere Rechte in einem der folgenden Sektoren verfügen: Wasserversorgung, Energieversorgung, Verkehr (insbesondere Eisenbahn), Telekommunikation. Beispiele hierfür sind die SBB, die Services Industriels de Genève (SIG), der Internationale Flughafen Genf (AIG), die Genfer Verkehrsbetriebe (TPG) oder auch die Post in den Bereichen, in denen sie ein Monopol hat.

 

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen

Diese Kategorie umfasst eine Vielzahl von Entitäten, an die häufig öffentliche Aufgaben delegiert wurden. Es wird auch der Begriff der dezentralisierten Verwaltung erwähnt. In dieser Kategorie bietet sich am meisten Interpretationsspielraum. Drei kumulative Bedingungen kennzeichnen eine öffentlich-rechtliche Einrichtung:

  • zu dem besonderen Zweck geschaffen worden sein, um im Allgemeininteresse liegende Bedürfnisse, die nicht gewerblicher oder industrieller Art sind, zu befriedigen;
  • Rechtspersönlichkeit besitzen, unabhängig, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Einrichtung handelt; und
  • unter staatlichem Einfluss stehen (überwiegend öffentliche Finanzierung, Management unter staatlicher Kontrolle, Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan, das sich aus Mitgliedern zusammensetzt, von denen mehr als die Hälfte von staatlichen Stellen ernannt wird).

Was die erste Bedingung betrifft, so darf die entfaltete Aktivität keinen industriellen oder kommerziellen Charakter aufweisen. Ist dies der Fall, unterliegt die Organisation dem Wettbewerbsdruck und ihre Entscheidungen werden daher einer wirtschaftlichen Logik folgen. Somit ist eine Unterwerfung unter das öffentliche Beschaffungsrecht überflüssig. Dies ist bei Kantonalbanken der Fall, die im Übrigen auch die beiden letzten Bedingungen erfüllen.

Zahlreiche Einrichtungen entsprechen dieser Definition. Hierfür sind das Universitätsspital Genf (HUG), das CHUV, die kantonalen Versicherungsanstalten bekannte Beispiele.

 

Subventionierte Projekte

Durch interkantonales Recht wurde der Anwendungsbereich des Vergaberechts auf «Projekte und Leistungen, die zu mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten durch öffentliche Gelder subventioniert werden» ausgeweitet. Hier ist die Herkunft der Finanzierung entscheidend. Somit können auch private Einrichtungen wie Vereine oder Stiftungen auf diesem Weg der Gesetzgebung des öffentlichen Beschaffungswesen unterworfen werden.

 

Ihre Ansprechpartner für öffentliche Ausschreibungen

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unsere Experten für öffentliches Beschaffungswesen, die diesen Artikel verfassten.:

Jérôme Frachebourg
Lawyer & Public Procurement Specialist (Jurist und Spezialist für öffentliches Beschaffungswesen)
jfrachebourg@loyco.ch

Christel Biderbost
Public Procurement Specialist (Spezialist für öffentliches Beschaffungswesen)
cbiderbost@loyco.ch

Grégoire Mottier
Head of Risk Management (Leiter der Abteilung Risikomanagement)
gmottier@loyco.ch

Loris Valldeperez
Public Procurement Specialist (Spezialist für öffentliches Beschaffungswesen)
lvalldeperez@loyco.ch

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