Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Entbindung von der Arbeitspflicht

Rechtliches
27 Okt, 2022

Wird der Arbeitsvertrag mit einem/einer Mitarbeitenden gekündigt, kann der Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen auf die Beschäftigung des/der Mitarbeitenden verzichten wollen. In diesem Fall kann er ihn oder sie einseitig während der Kündigungsfrist von der Arbeitspflicht freistellen. Welche Auswirkungen hat dies konkret auf Urlaub, Überstunden etc.? Unser Partner, die Kanzlei CJE, Avocats, Conseillers d’Entreprises (Rechtsanwälte & Unternehmensberater), erörtert diese und andere diesbezügliche Fragen gerne mit Ihnen.

1. Droits et obligations

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass mit Ausnahme der Arbeitspflicht, von der der/die Mitarbeitende vom Arbeitgeber ausdrücklich befreit wird, alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des/der Mitarbeitenden bestehen bleiben.

2. Durée de la libération de l’obligation de travailler

In bestimmten Situationen kann der/die Mitarbeitende Kündigungsschutz in Anspruch nehmen, der das Ende des Arbeitsverhältnisses aufschiebt. Dies kann den Arbeitsvertrag um mehrere Monate verlängern. Ein Arbeitgeber, der mit einer solchen Situation konfrontiert ist, muss überlegen, ob der/die Mitarbeitende während der gesamten Kündigungsfrist freigestellt werden soll oder nicht, wenn ein Fall eintritt, der sich auf die Kündigungsfrist auswirkt. Der Arbeitgeber kann sich das Recht vorbehalten, die Freistellung in Fällen, die zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist führen, zu widerrufen.

3. Salaire

Der vom Arbeitgeber geschuldete Lohn muss zu den üblichen Terminen ausbezahlt werden und muss dem gleichen Lohn entsprechen, den der/die Mitarbeitende normalerweise erhalten hätte, wenn er/sie während der Dauer der Freistellung gearbeitet hätte.

4. Indemnités «habituelles»

Erhält der/die Mitarbeitende üblicherweise Entschädigungen (z.B. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit), muss der Arbeitgeber diese weiterhin auszahlen, auch wenn der/die Mitarbeitende freigestellt wurde.

5. Frais

Kosten, auf die der/die Mitarbeitende Anspruch hat, wie Verpflegungszulagen als Repräsentationskosten, Erstattung von Reisekosten oder von Reinigungskosten von Arbeitskleidung usw., sind dagegen nicht mehr zu entrichten, soweit sie Kosten betreffen, die unmittelbar mit der Arbeitsleistung zusammenhängen und an arbeitsfreien Tagen erspart bleiben.

6. Véhicule d’entreprise

Wenn dem/der Mitarbeitenden ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde, das nur beruflich genutzt wird, hat er/sie darauf keinen Anspruch mehr, sobald er/sie von der Arbeit freigestellt wird.

Darf der/die Mitarbeitende das Dienstfahrzeug auch privat nutzen, hat er/sie dagegen das Recht, es bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu behalten.

7. Matériel mis à disposition du·de la collaborateur·rice

Der Arbeitgeber teilt dem/der Mitarbeitenden mit, wann die ihm/ihr zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien (Telefon, Laptop usw.) zurückzugeben sind. Wurde der/die Mitarbeitende endgültig von der Arbeitspflicht freigestellt, gibt es a priori keinen Grund, mit der Rückgabe der Arbeitsmaterialien bis zum tatsächlichen Ablauf des Arbeitsvertrags zu warten.

8. Vacances

Der Arbeitgeber kann in Betracht ziehen, dass der verbleibende Urlaubsanspruch des/der Mitarbeitenden während der Kündigungsfrist, in der er/sie von der Arbeitspflicht befreit ist, als verbraucht gilt. Dies gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein Drittel des verbleibenden Urlaubsanspruchs während der Dauer der Freistellung des/der Mitarbeitenden als verbraucht gilt. Beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und hat der/die Mitarbeitende einen verbleibenden Urlaubsanspruch von 21 Tagen, kann davon ausgegangen werden, dass der gesamte Feriensaldo während der Kündigungsfrist genommen wurde. Beträgt die Kündigungsfrist hingegen zwei Monate, müssen sieben (7) Urlaubstage bezahlt werden.

In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Bundesgericht in Anbetracht der Umstände des Falles den Verbrauch von 35,67 Urlaubstagen während einer Freistellungsdauer von 75,46 Tagen zugelassen (Bundesgerichtsentscheid 4A_381/2020 vom 22. Oktober 2020).

9. Heures supplémentaires

Der Fall der Überstunden unterscheidet sich von dem des Urlaubs. Überstunden können nur dann als kompensiert gelten, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt ist; anderenfalls sind sie an den/die Mitarbeitende zu bezahlen.

10. Nouvel emploi

Da alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des/der Mitarbeitenden bestehen bleiben, kann diese(r) ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers keine neue Tätigkeit aufnehmen, insbesondere wenn er/sie durch den neuen Arbeitsplatz Sorgfalts- und Treuepflichten verletzen könnte.

Beginnt der/die Mitarbeitende während der Kündigungsfrist eine neue Tätigkeit und ist er/sie von der Arbeit freigestellt, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Betrag den der/die Mitarbeitende durch seine/ihre neue Tätigkeit verdient hat, vom Lohn, den er dem/der Mitarbeitenden schuldet, abzuziehen.

11. Incapacité de travail

Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Mitarbeitende hat eine allfällige Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft usw. keinen Einfluss auf das Enddatum des Arbeitsverhältnisses, auch nicht im Falle der Freistellung von der Arbeit während der Kündigungsfrist.

Hat hingegen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt, so geniesst der/die Mitarbeitende den üblichen Schutz entsprechend der effektiven Dauer der Arbeitsunfähigkeit, jedoch beschränkt auf 30 Tage im ersten Arbeitsjahr, 90 Tage vom zweiten bis zum fünften Arbeitsjahr und 180 Tage ab dem sechsten Arbeitsjahr.

12. Congé maternité

Kündigt die Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis, hat eine allfällige Schwangerschaft oder ein allfälliger Mutterschaftsurlaub keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch nicht im Falle der Freistellung von der Arbeit.

Hat hingegen der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt, so wird die Kündigungsfrist der von der Arbeitspflicht befreiten Mitarbeitenden für die gesamte Dauer der Schwangerschaft und die anschliessenden 16 Wochen unterbrochen; sie beginnt erst am ersten Tag der 17. Woche nach der Entbindung wieder zu laufen.

13. Congé paternité

Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Mitarbeitenden hat ein allfälliger Vaterschaftsurlaub keinen Einfluss auf das Enddatum des Arbeitsverhältnisses, auch nicht bei Freistellung von der Arbeit während der Kündigungsfrist. Hat hingegen der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt, verlängert sich die Kündigungsfrist des von der Arbeitspflicht befreiten Mitarbeitenden um die Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage.

14. Congé de courte durée pour les proches aidants

Ein Kurzurlaub für pflegende Angehörige (maximal 3 Tage pro Fall und 10 Tage pro Jahr) hat keinen Einfluss auf das Enddatum des Arbeitsverhältnisses.

15. Congé pour prise en charge d’un enfant gravement atteint dans sa santé en raison d’une maladie ou d’un accident

Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Mitarbeitende(n) hat ein Urlaub zur Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes keinen Einfluss auf das Enddatum des Arbeitsverhältnisses, auch nicht bei Freistellung von der Arbeit während der Kündigungsfrist.

Der/die vom Arbeitgeber entlassene und von der Arbeit freigestellten Mitarbeitende hat Anspruch auf einen 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung eines aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes; er oder sie genießt einen Kündigungsschutz von sechs Monaten ab dem Tag, für den die Entschädigung erstmalig gezahlt wurde, wodurch sich die Dauer des Arbeitsvertrags entsprechend verlängert.

Remarque finale

  • Der/die Mitarbeitende kann den Kündigungsschutz erst nach Ablauf der Probezeit in Anspruch nehmen.
  • Wenn der/die Mitarbeitende Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann, werden Samstage, Sonntage und offizielle Feiertage in die Berechnung einbezogen.
  • Zur Vermeidung von Missverständnissen, die Auseinandersetzungen führen könnten, ist es ratsam, die Regeln für die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Mitarbeitenden im Falle einer Freistellung von der Arbeit während der Kündigungsfrist schriftlich zu vereinbaren.

 

Die obenstehenden Ausführungen wurden von der Kanzlei CJE, Avocats Conseillers d’Entreprises (Rechtsanwälte und Unternehmensberater) verfasst.

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