
Kantonale Ausgleichskasse: Was der Bericht des Bundesrates besagt
Könnte das Schweizer Gesundheitssystem anders funktionieren? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Berichts, den der Bundesrat im Mai letzten Jahres zur Machbarkeit einer kantonalen Kostenausgleichskasse in der Krankenversicherung (KVG) veröffentlicht hat, als Antwort auf das Postulat des Ständerats Mauro Poggia. Wir kommen heute auf die wesentlichen Punkte des 40-seitigen Berichts des Bundesrates zurück.
Worum geht es?
Das Postulat zielte nicht auf eine nationale Einheitskasse ab, sondern auf ein Modell, bei dem jeder Kanton wählen könnte, die Verwaltung der obligatorischen Krankenversicherung einer kantonalen Ausgleichskasse zu übertragen. Diese Kasse wäre der einzige Versicherer des Kantons und würde bestimmte administrative Aufgaben, insbesondere die Rechnungskontrolle, an die bestehenden Krankenkassen delegieren, die dann zu reinen Dienstleistern würden.
Die Idee ist nicht neu: Sie wurde bereits durch eine 2017 lancierte Volksinitiative sowie durch kantonale Initiativen aus Neuenburg und Waadt untersucht, die vom Parlament mit großer Mehrheit abgelehnt wurden.
Die 10 Kernpunkte des Berichts des Bundesrates
Dieser Bericht liefert interessante faktische Elemente zu einer Reform, die in der Schweiz zahlreiche Debatten auslöst. Wenn Sie ihn vollständig einsehen möchten, ist er hier verfügbar
Der Bericht beantwortet das Postulat 24.3224 des Ständerats Mauro Poggia, das den Bundesrat beauftragt, die Machbarkeit eines Systems zu prüfen, bei dem jeder Kanton die soziale Krankenversicherung über eine kantonale Kostenausgleichskasse umsetzen könnte, indem bestimmte administrative Aufgaben an die bestehenden Krankenkassen delegiert werden.
Im analysierten Modell wäre die Ausgleichskasse der einzige Versicherer des Kantons. Alle in diesem Kanton wohnhaften Versicherten müssten sich obligatorisch bei ihr anschließen. Dieses Monopol wird als vereinbar mit der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie beurteilt.
Die heutigen Krankenkassen würden zu bloßen Beauftragten der Ausgleichskasse, ohne hoheitliche Befugnisse. Sie könnten insbesondere keine Verwaltungsentscheidungen mehr treffen – ein ausschließliches Vorrecht der Ausgleichskasse.
Die Ausgleichskasse könnte den Krankenkassen Aufgaben übertragen, wie die Rechnungskontrolle, die allgemeine Korrespondenz mit den Versicherten oder die Bearbeitung von Streitfällen. Sie kann ihnen jedoch nicht die Befugnis übertragen, Entscheidungen zu treffen.
Die Einführung dieses Systems würde zahlreiche Änderungen des Bundes- und Kantonsrechts erfordern: Schaffung einer alternativen Regelung je nach Wahl der Kantone, Vorschriften zur Zahlungsunfähigkeit der Kasse, Datenschutz der Versicherten, Verpflichtungen gegenüber Grenzgängern usw.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Verwaltungskosten steigen würden: Das Nebeneinander zweier Einheiten (Ausgleichskasse + beauftragte Krankenkassen) würde zusätzliche Kosten verursachen. Der Vergleich mit der Arbeitslosenversicherung, deren Verwaltungskosten 9,75 % der Beiträge ausmachen, verdeutlicht dieses Risiko.
Das Prinzip einer identischen Prämie für alle Versicherten des Kantons würde den Krankenkassen jeden Anreiz zur Kostenkontrolle nehmen. Ihr Interesse läge vor allem in der Zufriedenheit ihrer Kunden, zum Nachteil der strengen Rechnungskontrolle.
Die Versicherten hätten zwei verschiedene Ansprechpartner (die Ausgleichskasse und die beauftragte Krankenkasse), was Verwirrung, Adressierungsfehler und Informationsverluste verursachen könnte, insbesondere bei Entscheidungen, Kostenbeteiligungen oder Änderungen der persönlichen Situation.
Der Kanton wäre gleichzeitig Versicherer (über die Ausgleichskasse), Eigentümer öffentlicher Spitäler und Genehmigungsbehörde für Tarifverträge. Diese Mehrfachrolle wird als schwer vereinbar mit den Regeln guter Governance beurteilt.
Einziger im Bericht klar identifizierter positiver Punkt: Die Ausgleichskasse hätte ein verstärktes Interesse daran, in Prävention zu investieren, da die Versicherten so lange angeschlossen bleiben, wie sie im Kanton wohnhaft sind. Dieser Vorteil bleibt jedoch durch den strengen gesetzlichen Rahmen der von der obligatorischen Pflegeversicherung erstattungsfähigen Präventionsmaßnahmen begrenzt.
Die Perspektive unserer Experten
Dieser Bericht berührt Fragen, die uns als Versicherungsspezialisten direkt betreffen. Wie einer unserer Loycomates, Head of Healthcare, Marcos Cosi, betont:
„Es ist ein sowohl sensibles als auch komplexes Thema. Einerseits könnte eine Einheitskasse die Struktur des Gesundheitssystems sowie die Tarifierung und Kosten vereinfachen. Andererseits wirft sie berechtigte Fragen zu den potenziellen Auswirkungen einer solchen Reform auf, insbesondere hinsichtlich des Wettbewerbs zwischen den Versicherern, der Innovationsanreize sowie der langfristigen Auswirkungen auf die Dienstleistungsqualität und das Kostenmanagement.
Diese Frage regt zum Nachdenken an, da sie die Landschaft der Krankenversicherung grundlegend verändern und folglich unsere Interaktionen und unsere Arbeitsweise mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems direkt beeinflussen könnte.“
„Was könnten die wichtigsten Vorteile und möglichen Risiken eines solchen Übergangs sein? Auf welche konkreten Veränderungen sollten wir uns vorbereiten? Alles Fragen, die es sich zu stellen lohnt, um die Zukunft bestmöglich zu antizipieren.“
Der Bundesrat hat auf technischer Ebene entschieden, doch die politische Debatte ist noch lange nicht erschöpft. Die Idee einer kantonalen Organisation der Krankenversicherung findet weiterhin bei einem Teil des politischen Spektrums Anklang, und neue Vorlagen könnten entstehen. Wir werden diese Entwicklungen weiterhin verfolgen, um Ihnen eine klare und fundierte Einordnung zu bieten.
Fragen? Unsere Loycomates stehen Ihnen zur Verfügung!



















