{"id":7650,"date":"2022-09-21T00:00:00","date_gmt":"2022-09-20T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.loyco.ch\/actualites\/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-und-entbindung-von-der-arbeitspflicht\/"},"modified":"2024-07-30T15:20:09","modified_gmt":"2024-07-30T13:20:09","slug":"beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-und-entbindung-von-der-arbeitspflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/actualites\/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-und-entbindung-von-der-arbeitspflicht\/","title":{"rendered":"Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und Befreiung von der Arbeitspflicht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wenn der Auftrag mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gek\u00fcndigt wird, kann der Arbeitgeber aus verschiedenen Gr\u00fcnden auf die Besch\u00e4ftigung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin verzichten wollen.<br \/>\nIn diesem Fall kann er den Mitarbeiter w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist einseitig von der Arbeitspflicht befreien.<br \/>\nWelche konkreten Auswirkungen hat dies auf Urlaub, \u00dcberstunden usw.?<br \/>\nUnser Partner <a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CJE<\/a>, <a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Avocats, Conseillers d&#8217;Entreprises (Rechtsanw\u00e4lte, Unternehmensberater<\/a> ) geht diese Fragen f\u00fcr Sie durch.   <\/strong><\/p>\n<p><span class=\"dark_color\"><strong>1. Rechte und Pflichten<\/strong><\/span> Zun\u00e4chst ist anzumerken, dass mit Ausnahme der Arbeitspflicht, von der der Mitarbeiter ausdr\u00fccklich durch den Arbeitgeber befreit wird, alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Mitarbeiters bestehen bleiben. <span class=\"dark_color\"><strong>2. Dauer der Freistellung von der Arbeitspflicht<\/strong><\/span> In bestimmten Situationen kann der Mitarbeiter einen K\u00fcndigungsschutz genie\u00dfen, der das Datum der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses verschiebt.<br \/>\nDies kann den Auftrag um mehrere Monate verl\u00e4ngern.<br \/>\nDer Arbeitgeber, der mit einer solchen Situation konfrontiert ist, muss sich \u00fcberlegen, ob er den Mitarbeiter f\u00fcr die Dauer der K\u00fcndigungsfrist freistellen will, wenn ein Fall eintritt, der die K\u00fcndigungsfrist beeinflusst.<br \/>\nDer Arbeitgeber kann sich das Recht vorbehalten, die Freistellung von der Arbeitspflicht in F\u00e4llen zu widerrufen, in denen die K\u00fcndigungsfrist verl\u00e4ngert wird.<br \/>\n<span class=\"dark_color\"><strong>3. Lohn<\/strong><\/span> Das vom Arbeitgeber geschuldete Gehalt muss zu den \u00fcblichen Terminen gezahlt werden und muss dem Gehalt entsprechen, das der Mitarbeiter normalerweise erhalten h\u00e4tte, wenn er w\u00e4hrend der Freistellung von der Arbeitspflicht gearbeitet h\u00e4tte.<br \/>\n<span class=\"dark_color\"><strong>4. \u00dcbliche&#8220; Entsch\u00e4digungen<\/strong><\/span> Wenn der\/die Mitarbeiter\/in \u00fcbliche Zulagen erh\u00e4lt (z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit), muss der Arbeitgeber diese weiter zahlen, auch wenn er ihn\/sie von der Arbeitspflicht befreit hat. <span class=\"dark_color\"><strong>5. Kosten<\/strong><\/span> Spesen, auf die der Mitarbeiter Anspruch hat, wie z.B. Essensgeld f\u00fcr Repr\u00e4sentationszwecke, Reisekosten, Reinigung der Arbeitskleidung usw., m\u00fcssen nicht mehr gezahlt werden, sofern sie Kosten decken, die direkt mit der Ausf\u00fchrung der Arbeit verbunden sind und an Tagen, an denen nicht gearbeitet wird, eingespart werden.<br \/>\n<span class=\"dark_color\"><strong>6. Firmenfahrzeug<\/strong><\/span> Wenn der Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug hat, das nur f\u00fcr berufliche Zwecke genutzt wird, hat er keinen Anspruch mehr darauf, sobald er von der Arbeitspflicht befreit ist.<br \/>\nWenn der Mitarbeiter den Dienstwagen jedoch privat nutzen kann, hat er das Recht, ihn bis zum Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu behalten. <span class=\"dark_color\"><strong>7. Dem Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung gestelltes Material<\/strong><\/span> Der Arbeitgeber teilt dem Mitarbeiter mit, wann das ihm zur Verf\u00fcgung gestellte Material (Telefon, Laptop usw.) zur\u00fcckgegeben werden muss.        Wenn der Mitarbeiter endg\u00fcltig von der Arbeitspflicht befreit ist, gibt es a priori keinen Grund, mit der R\u00fcckgabe des Materials zu warten, bis der Auftrag tats\u00e4chlich beendet ist. <span class=\"dark_color\"><strong>8. Urlaub<\/strong><\/span> Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters w\u00e4hrend der Urlaubszeit, in der er von der Arbeitspflicht befreit ist, als genommen gilt, wobei jedoch eine gewisse Grenze gilt.<br \/>\nIm Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass 1\/3 der Dauer des Resturlaubs, w\u00e4hrend dessen der Mitarbeiter von der Arbeitspflicht befreit ist, als genommen gelten kann.<br \/>\nWenn also die K\u00fcndigungsfrist drei Monate betr\u00e4gt und der Mitarbeiter einen Resturlaub von 21 Tagen hat, kann davon ausgegangen werden, dass der gesamte Resturlaub als w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist genommen gilt.<br \/>\nWenn die K\u00fcndigungsfrist jedoch zwei Monate betr\u00e4gt, m\u00fcssen 7 Urlaubstage bezahlt werden.<br \/>\nIn einem k\u00fcrzlich ergangenen Urteil akzeptierte das Bundesgericht unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Falles den Bezug von 35,67 Urlaubstagen in einem Zeitraum von 75,46 Tagen der Freistellung von der Arbeitspflicht (Urteil des Bundesgerichts 4A_381\/2020 vom 22. Oktober 2020). <span class=\"dark_color\"><strong>9. \u00dcberstunden<\/strong><\/span> Der Fall von \u00dcberstunden unterscheidet sich von dem des Urlaubs.<br \/>\n\u00dcberstunden k\u00f6nnen nur dann als abgegolten gelten, wenn dies im Auftrag formell vereinbart wurde, ansonsten m\u00fcssen sie dem Mitarbeiter ausbezahlt werden. <span class=\"dark_color\"><strong>10. Neue Besch\u00e4ftigung<\/strong><\/span> Da alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Mitarbeiters bestehen bleiben, darf der Mitarbeiter ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Arbeitgebers keine neue T\u00e4tigkeit aufnehmen, insbesondere dann nicht, wenn er durch die neue T\u00e4tigkeit seine Sorgfalts- und Treuepflicht verletzen k\u00f6nnte.<br \/>\nWenn der Mitarbeiter w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist eine neue T\u00e4tigkeit aufnimmt und von der Arbeitspflicht befreit ist, ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Lohn, den er dem Mitarbeiter schuldet, das abzuziehen, was er durch die neue T\u00e4tigkeit verdient hat. <span class=\"dark_color\"><strong>11. Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/strong><\/span> Wenn es der Mitarbeiter ist, der den Auftrag k\u00fcndigt, hat eine eventuelle Arbeitsunf\u00e4higkeit, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft usw. keinen Einfluss auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, auch nicht im Falle einer Freistellung von der Arbeitspflicht w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist.<br \/>\nWenn jedoch der Arbeitgeber den Auftrag gek\u00fcndigt hat, erh\u00e4lt der Mitarbeiter den \u00fcblichen Schutz entsprechend der tats\u00e4chlichen Dauer der Arbeitsunf\u00e4higkeit, jedoch begrenzt auf 30 Tage im ersten Jahr der Besch\u00e4ftigung, 90 Tage vom zweiten bis zum f\u00fcnften Jahr der Besch\u00e4ftigung und 180 Tage ab dem sechsten Jahr der Besch\u00e4ftigung. <span class=\"dark_color\"><strong>12. Mutterschaftsurlaub<\/strong><\/span> Wenn es die Mitarbeiterin ist, die den Auftrag k\u00fcndigt, hat eine eventuelle Schwangerschaft oder ein Mutterschaftsurlaub keinen Einfluss auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, auch nicht im Falle der Befreiung von der Arbeitspflicht.        Hat jedoch der Arbeitgeber den Auftrag gek\u00fcndigt, so wird die K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr die von der Arbeitspflicht befreite Mitarbeiterin w\u00e4hrend der gesamten Schwangerschaft und in den 16 Wochen danach ausgesetzt und beginnt erst wieder am ersten Tag der siebzehnten Woche nach der Entbindung. <span class=\"dark_color\"><strong>13. Vaterschaftsurlaub<\/strong><\/span> Wenn es der Mitarbeiter ist, der den Auftrag k\u00fcndigt, hat ein eventueller Vaterschaftsurlaub keinen Einfluss auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, auch nicht im Falle der Befreiung von der Arbeitspflicht.<br \/>\nWenn hingegen der Arbeitgeber den Auftrag gek\u00fcndigt hat, verl\u00e4ngert sich die K\u00fcndigungsfrist des freigestellten Mitarbeiters um die Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage.<br \/>\n<span class=\"dark_color\"><strong>14. Kurzurlaub f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige<\/strong><\/span> Der Kurzurlaub f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige (maximal 3 Tage pro Fall und 10 Tage pro Jahr) hat keinen Einfluss auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<br \/>\n<span class=\"dark_color\"><strong>15. Urlaub f\u00fcr die Betreuung eines Kindes, dessen Gesundheit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls schwer beeintr\u00e4chtigt ist.<\/strong><\/span> Wenn es der Mitarbeiter ist, der den Auftrag k\u00fcndigt, hat ein Urlaub zur Betreuung eines gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindes keinen Einfluss auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, auch nicht im Falle der Befreiung von der Arbeitspflicht.<br \/>\nDer Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber gek\u00fcndigt und von der Arbeitspflicht befreit wurde, hat Anspruch auf einen 14-w\u00f6chigen Urlaub f\u00fcr die Betreuung eines Kindes, das aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls einen schweren Gesundheitsschaden erlitten hat.      <span class=\"dark_color\"><strong>Schlussbemerkung<\/strong><\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Der Mitarbeiter kann erst nach Ablauf der Probezeit in den Genuss des K\u00fcndigungsschutzes kommen.<\/li>\n<li>Wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin einen K\u00fcndigungsschutzgrund hat, werden Samstage, Sonntage und offizielle Feiertage in die Berechnung einbezogen.<\/li>\n<li>Um Missverst\u00e4ndnisse zu vermeiden, die zu Differenzen f\u00fchren k\u00f6nnten, ist es ratsam, die Regeln f\u00fcr die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter schriftlich zu vereinbaren, wenn der Mitarbeiter w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist von der Arbeitspflicht befreit wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Dieser Inhalt wurde von unserem Partner <strong><a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CJE<\/a>, <a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Avocats, Conseillers d&#8217;Entreprises (Rechtsanw\u00e4lte, Unternehmensberater<\/a><\/strong>) erstellt.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn der Auftrag mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gek\u00fcndigt wird, kann der Arbeitgeber aus verschiedenen Gr\u00fcnden auf die Besch\u00e4ftigung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin verzichten wollen. 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