{"id":7341,"date":"2021-08-27T00:00:00","date_gmt":"2021-08-26T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.loyco.ch\/actualites\/unfallversicherung-falschangabe-die-folgen\/"},"modified":"2024-04-15T20:10:28","modified_gmt":"2024-04-15T18:10:28","slug":"unfallversicherung-falschangabe-die-folgen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/actualites\/unfallversicherung-falschangabe-die-folgen\/","title":{"rendered":"Unfallversicherung, Falschangabe: die Folgen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Unser Partner <a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CJE<\/a>, <a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Avocats Conseils d&#8217;Entreprises<\/a>, pr\u00fcft die Folgen von Falschangaben im Zusammenhang mit Unfallversicherungen im Rahmen <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/fr\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F11-06-2021-8C_578-2020&amp;lang=fr&amp;type=show_document&amp;zoom=YES&amp;\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">des Entscheids des Bundesgerichts vom 11. Juni 2021<\/a>.<\/strong><\/p>\n<h2><strong>Sollte bei der Berechnung des Taggeldes ein 13. ergebnisbasiertes Gehalt ber\u00fccksichtigt werden?<\/strong><\/h2>\n<p>Die Bekanntgabe eines hypothetischen 13. Gehalts (das von den Gesch\u00e4ftsergebnissen des Arbeitgebers abh\u00e4ngen w\u00fcrde) stellt kein f\u00fcr die Berechnung des Taggeldes zu ber\u00fccksichtigendes Einkommen dar und kann eine Falschangabe darstellen, die dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass die Versicherung ihre Leistungen verweigert und eine R\u00fcckerstattung des bereits ausgezahlten Taggelds fordert.<\/p>\n<p>Sowohl die Handlungen des Arbeitgebers als auch die des Versicherten k\u00f6nnen eine Straftat im Sinne von Art. 112 UVG sein. Daher muss man sich beim Beantragen von Unfallversicherungs-Leistungen auf die Angabe der tats\u00e4chlichen Eink\u00fcnfte beschr\u00e4nken. Rein potenzielles Einkommen kann nicht ber\u00fccksichtigt werden. Es ist unbedingt erforderlich:<\/p>\n<ul>\n<li>die Taggeldabrechnungen f\u00fcr die bereits ausgezahlten Betr\u00e4ge zu pr\u00fcfen.<\/li>\n<li>jegliche Fehler unverz\u00fcglich der Unfallversicherung zu melden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im unten aufgef\u00fchrten Fall wurde der \u201eFehler\u201c bei der Angabe des 13. Gehalts zweimal gemacht, und Taggelder wurden mehrere Jahre lang kassiert. Der Versicherte h\u00e4tte sich des Fehlers sofort bewusst werden m\u00fcssen, denn die ausgezahlten Taggelder waren h\u00f6her als das normalerweise bezogene Gehalt.<\/p>\n<p>Bei diesem Entscheid kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Verweigerung der Unfallversicherungs-Leistungen sowie der Antrag auf R\u00fcckerstattung aller ausgezahlten Leistungen begr\u00fcndet sind.<\/p>\n<h3><strong>Sachverhalt<\/strong><\/h3>\n<p>Mit Erkl\u00e4rungen zu zwei Schadenf\u00e4llen gab der\/die Versicherte ein Grundgehalt von CHF 9000,- an &#8211; dazu kamen Familienzulagen in H\u00f6he von CHF 500,- pro Monat sowie ein 13. Gehalt in H\u00f6he von CHF 9000,- pro Monat, d.h. ein Jahresgehalt in einer Gesamth\u00f6he von CHF 216.000,-. Die Unfallversicherung hatte den Fall \u00fcbernommen und Taggelder basierend auf dem maximal versicherten Jahresgehalt in H\u00f6he von CHF 148.200,- ausgezahlt.<\/p>\n<p>Von der Versicherung befragt, gab der\/die Versicherte an, dass der\/die Mitarbeiter*in ein Monatsgehalt von CHF 9000,- ebenso wie ein 13. Gehalt von CHF 9000,- bezog und dass es sich bei den in den Unfallberichten gemachten Angaben hinsichtlich eines 13. Gehalts von CHF 9000,- pro Monat definitiv um einen Fehler handelte.<\/p>\n<p>Das Kantonsgericht, dessen Urteil vom Bundesgericht best\u00e4tigt wurde, stellte fest, dass die von dem\/der Versicherten in der Unfallerkl\u00e4rung angegebenen Betr\u00e4ge (insbesondere das 13. Gehalt) nicht das Ergebnis eines einfachen Fehlers sein konnten.<\/p>\n<p>Unter Ber\u00fccksichtigung der Falschangaben des\/der Versicherten hatte die Unfallversicherung einen berechtigten Grund:<\/p>\n<ul>\n<li>die Auszahlung der Leistungen zu verweigern;<\/li>\n<li>eine R\u00fcckerstattung der unberechtigterweise ausgezahlten Taggelder zu fordern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Rechtliche Lage<\/strong><\/h3>\n<p>Gem\u00e4\u00df Art. 46 Abs. 2 UVG <em>\u201ek<\/em><em>ann der Versicherer jede Leistung um die H\u00e4lfte k\u00fcrzen, wenn ihm der Unfall oder der Tod infolge unentschuldbarer Vers\u00e4umnis des Versicherten oder seiner Hinterlassenen nicht binnen dreier Monate gemeldet worden ist; er kann die Leistung verweigern, wenn ihm absichtlich eine falsche Unfallmeldung erstattet worden ist.\u201c<\/em>.<\/p>\n<p>In diesem Fall wurde davon ausgegangen, dass der\/die Versicherte f\u00fcr eine Falschangabe im Sinne dieser Bestimmung zur Verantwortung gezogen wurde, hatte er\/sie doch behauptet, ein Gehalt zu erhalten, das h\u00f6her als sein\/ihr tats\u00e4chliches Gehalt war, um Versicherungsleistungen zu erhalten, auf die er\/sie keinen Anspruch gehabt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Der\/die Versicherte bestreitet, betr\u00fcgerische Absichten gehabt zu haben, als er\/sie ein 13. Monatsgehalt von CHF 9000,- angab, so dass die Anwendung von Art. 2 UVG nicht gerechtfertigt ist.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht weist dieses Argument zur\u00fcck, da der Unfallversicherer nicht verpflichtet ist, die Richtigkeit der vom Versicherten gemachten Angaben zu pr\u00fcfen. Eigentlich reicht eine einfache T\u00e4uschung aus, damit Art. 46, Abs. 2, Satz 2 UVG Anwendung findet. Dabei muss die T\u00e4uschung nicht so geschickt sein, wie bei Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB). Somit unterliegt die Anwendung von Art. 46 Abs. 2 UVG nicht den Mindestanforderungen im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht oder der Pr\u00fcfungspflicht des Versicherers (Urteil 6B_488\/2020 vom 03. September 2020, E. 1.1; KURT P\u00c4RLI\/LAURA KUNZ in: Basler Kommentar, Unfallversicherungsgesetz, 2019, Nr. 15 zu Art. 46 UVG).<\/p>\n<p>In jedem Fall und sofern der\/die Versicherte in seiner\/ihrer Beschwerdeschrift gegen\u00fcber dem BGer zugab, nie ein 13. Gehalt bezogen zu haben, handelte es sich bei den von dem\/der Versicherten gemachten Angaben um Falschangaben.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass das 13. Gehalt rein hypothetisch sein kann, da es von den Gesch\u00e4ftsergebnissen des Arbeitgebers abh\u00e4ngt, dass es sich dabei jedoch nicht um ein Einkommen handelt, das f\u00fcr die Errechnung des Taggeldes zu ber\u00fccksichtigen ist (vgl. JEAN-MAURICE FR\u00c9SARD\/MARGIT MOSER-SZELESS, a.a.O. Nr. 179 S. 956).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Beschluss <\/strong><\/h3>\n<p>In diesem Entscheid stellte das Bundesgericht fest, dass, indem der\/die Versicherte (und der Arbeitgeber) Angaben \u00fcber den Erhalt eines 13. Gehalts (unabh\u00e4ngig vom Betrag) machten, sie vors\u00e4tzlich Falschangaben machten, um Unfallversicherungs-Leistungen zu erhalten. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Verweigerung der Unfallversicherungs-Leistungen sowie der Antrag auf R\u00fcckerstattung aller ausgezahlten Leistungen begr\u00fcndet sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der obenstehende Inhalt wurde von <a href=\"https:\/\/cje.ch\/presentation\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">der Firma CJE<\/a> <a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Avocats Conseillers d&#8217;Entreprises<\/a>verfasst.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unser Partner CJE, Avocats Conseils d&#8217;Entreprises, pr\u00fcft die Folgen von Falschangaben im Zusammenhang mit Unfallversicherungen im Rahmen des Entscheids des Bundesgerichts vom 11. Juni 2021. Sollte bei der Berechnung des Taggeldes ein 13. ergebnisbasiertes Gehalt ber\u00fccksichtigt werden? Die Bekanntgabe eines hypothetischen 13. Gehalts (das von den Gesch\u00e4ftsergebnissen des Arbeitgebers abh\u00e4ngen w\u00fcrde) stellt kein f\u00fcr die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":7247,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[103,56],"tags":[],"class_list":["post-7341","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-loyco-2","category-rechtliches"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7341","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7341"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7341\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7247"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7341"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7341"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7341"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}