{"id":14117,"date":"2024-03-25T00:00:00","date_gmt":"2024-03-24T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.loyco.ch\/actualites\/ueberblick-ueber-urlaub-im-arbeitsrecht\/"},"modified":"2024-03-25T00:00:00","modified_gmt":"2024-03-24T23:00:00","slug":"ueberblick-ueber-urlaub-im-arbeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.loyco.ch\/de\/actualites\/ueberblick-ueber-urlaub-im-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"\u00dcberblick \u00fcber Urlaub im Arbeitsrecht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Innerhalb weniger Jahre hat sich die Urlaubslandschaft im Arbeitsrecht stark ver\u00e4ndert. Einige Urlaube wurden angepasst und einige neue Urlaube wurden eingef\u00fchrt. Unser Partner <a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CJE, Avocats, Conseillers d&#8217;Entreprises (Rechtsanw\u00e4lte, Unternehmensberater<\/a> ) gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die verschiedenen Urlaubsarten, die es gibt, sowie \u00fcber die Bedingungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung und Abgeltung von Urlaub und alle damit verbundenen Modalit\u00e4ten, die Sie kennen sollten.  <\/strong><\/p>\n<p>Zwei Kategorien von Urlaub werden in diesem Artikel behandelt: Urlaub im Zusammenhang mit der Ankunft des Kindes (Mutterschaftsurlaub, Urlaub des anderen Elternteils, Urlaub im Falle des Todes des anderen Elternteils kurz nach der Geburt und Adoptionsurlaub) und anderer Urlaub (f\u00fcr die Pflege von Angeh\u00f6rigen, f\u00fcr die Pflege eines Kindes, dessen Gesundheit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls schwer gesch\u00e4digt ist).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Urlaub im Zusammenhang mit der Ankunft des Kindes<\/strong><\/h2>\n<h5><span class=\"dark_color\">Mutterschaftsurlaub<\/span><\/h5>\n<p><em>Art. 329f OR:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Im Falle von Mutterschaft hat die Arbeitnehmerin nach der Entbindung Anspruch auf einen Urlaub von mindestens 14 Wochen.<\/em><\/li>\n<li><em>Bei einem Krankenhausaufenthalt des Neugeborenen wird der Urlaub um den Zeitraum verl\u00e4ngert, um den die Zahlung des Mutterschaftsgeldes verl\u00e4ngert wird.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Unterliegt das Einkommen der Zahlung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen?  <\/strong>Die Mutterschaftsentsch\u00e4digung, die anstelle des Lohnes direkt an die Frau gezahlt wird, gilt als Einkommen. Daher werden davon die AHV\/IV- und EO-Beitr\u00e4ge sowie f\u00fcr Arbeitnehmerinnen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abgezogen. <strong>Beginn und Ende des Anspruchs<\/strong>: Der Anspruch auf Leistungen beginnt am Tag der Entbindung und endet sp\u00e4testens nach 14 Wochen (98 Tagen). Bei Wiederaufnahme einer Voll- oder Teilzeiterwerbst\u00e4tigkeit w\u00e4hrend dieser Zeit erlischt der Anspruch vorzeitig. <strong>H\u00f6he der Entsch\u00e4digung<\/strong>: Die Mutterschaftsentsch\u00e4digung betr\u00e4gt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Entbindung, h\u00f6chstens jedoch CHF 220 pro Tag. Dieser H\u00f6chstbetrag wird ab einem Monatsgehalt von 8.250 CHF erreicht (8.250 CHF x 0,8 \/30 Tage = 220 CHF\/Tag). <strong>Krankenhausaufenthalt des Neugeborenen nach der Geburt<\/strong>: Wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt l\u00e4nger als 14 Tage im Krankenhaus bleiben muss, wird der Anspruch um die Dauer des Krankenhausaufenthalts verl\u00e4ngert, h\u00f6chstens jedoch um 56 Tage. Der Anspruch auf Verl\u00e4ngerung der Entsch\u00e4digung wird unter der Bedingung gew\u00e4hrt, dass die Mutter nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbst\u00e4tigkeit aufnimmt. Die Mutter muss die Dauer des Krankenhausaufenthalts angeben, ein \u00e4rztliches Attest vorlegen und eine Bescheinigung \u00fcber die Fortsetzung der Erwerbst\u00e4tigkeit vorlegen. <strong>Unfallversicherung<\/strong>: Eine Arbeitnehmerin, die Mutterschaftsgeld bezieht, bleibt w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs in der Unfallversicherung pflichtversichert. W\u00e4hrend dieser Zeit ist sie von der Pr\u00e4mienzahlung befreit. <strong>Berufliche Vorsorge<\/strong>: Der Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge f\u00fcr die Arbeitnehmerin l\u00e4uft w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs zu den gleichen Bedingungen weiter. Sie kann jedoch eine Senkung des koordinierten Gehalts beantragen. <strong>Besonderheiten im Kanton Genf<\/strong>: Der Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub in Genf beginnt am Tag der Entbindung und erstreckt sich \u00fcber 16 Wochen. W\u00e4hrend der ersten 14 Wochen erh\u00e4lt die Mutter die eidgen\u00f6ssische Mutterschaftsentsch\u00e4digung f\u00fcr den Anteil des Einkommens bis zu CHF 99&#8217;000. <\/p>\n<h5><span class=\"dark_color\">Urlaub des anderen Elternteils<\/span><\/h5>\n<p><em>Art. 329g OR:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Anspruch auf einen zweiw\u00f6chigen Urlaub des anderen Elternteils haben:<\/em>\n<ol>\n<li><em>der Arbeitnehmer, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes der gesetzliche Vater ist oder innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes der gesetzliche Vater wird;<\/em><\/li>\n<li><em>die Arbeitnehmerin, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes der andere gesetzliche Elternteil ist.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><em>Diese Frist wird w\u00e4hrend des Urlaubs nach Art. 329gbis (im Falle des Todes der Mutter) ausgesetzt. <\/em><\/li>\n<li><em>Der Urlaub kann in Form von Wochen oder Tagen genommen werden.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Dauer:<\/strong> Der erwerbst\u00e4tige Vater bzw. die erwerbst\u00e4tige Ehefrau der Mutter hat Anspruch auf einen zweiw\u00f6chigen Urlaub, der in Form von ganzen Wochen (einschlie\u00dflich Wochenende) oder einzelnen Tagen genommen werden kann. <strong>H\u00f6he:<\/strong> Die Leistung des anderen Elternteils betr\u00e4gt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das vor der Geburt des Kindes erzielt wurde, h\u00f6chstens jedoch 220 Franken pro Tag. F\u00fcr zwei Wochen k\u00f6nnen die Anspruchsberechtigten 14 Tagess\u00e4tze erhalten, was einem H\u00f6chstbetrag von CHF 3.080 entspricht.<\/p>\n<h3 class=\"like_h5\"><span class=\"dark_color\">Urlaub bei Tod des anderen Elternteils kurz nach der Geburt<\/span><\/h3>\n<p><strong>Art. 329f OR &#8211; Tod des anderen Elternteils (Vater, Ehemann der Mutter):<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><em>Im Falle des Todes des anderen Elternteils innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf zwei zus\u00e4tzliche Urlaubswochen, die in Form von Wochen oder Tagen innerhalb einer Rahmenfrist von sechs Monaten nach dem Todestag genommen werden k\u00f6nnen.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Art. 329g OR &#8211; Tod der Mutter:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><em>Im Falle des Todes der Mutter am Tag der Entbindung oder innerhalb von 14 Wochen nach der Entbindung hat der andere Elternteil Anspruch auf 14 Wochen ununterbrochenen Urlaub ab dem Tag nach dem Tod.<\/em><\/li>\n<li><em>Der andere Elternteil hat Anspruch auf Urlaub, wenn die Abstammung am Todestag oder in den 14 Wochen danach feststeht.<\/em><\/li>\n<li><em>Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes des Neugeborenen gem\u00e4\u00df Art. 329f Abs. 2 (Mutterschaftsurlaub) wird der Urlaub gem\u00e4\u00df Abs. 2 um acht Wochen verl\u00e4ngert. 1 um die Dauer des Krankenhausaufenthalts, h\u00f6chstens jedoch um acht Wochen, verl\u00e4ngert.  <\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Tod eines Elternteils nach der Geburt eines Kindes ist ein schwerer Schlag f\u00fcr eine Familie. Seit Beginn des Jahres 2024 sehen das Obligationenrecht und die Erwerbsersatzordnung eine einheitliche Regelung vor, die dazu beitragen soll, die belastende Situation zu mildern und die Betreuung des Neugeborenen zu verbessern. <\/p>\n<h3 class=\"like_h5\"><span class=\"dark_color\">Adoptionsurlaub<\/span><\/h3>\n<p><em>Art. 329j OR:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Kind zur Adoption aufnehmen, haben Anspruch auf einen zweiw\u00f6chigen Adoptionsurlaub, sofern die Bedingungen nach Artikel 16t EOG erf\u00fcllt sind. <\/em><\/li>\n<li><em>Der Adoptionsurlaub muss innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme des Kindes genommen werden.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Urlaub kann von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen genommen werden. Der Urlaub kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig genommen werden. <\/em><\/li>\n<li><em>Der Adoptionsurlaub kann in Form von Tagen oder Wochen genommen werden.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Alter des Adoptivkindes<\/strong>: Personen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf Adoptionsurlaub. <strong>Entsch\u00e4digung<\/strong>: Die Adoption eines Kindes des Ehe- oder Lebenspartners gibt keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Andere Urlaube<\/strong><\/h2>\n<h5><span class=\"dark_color\">Urlaub f\u00fcr die Pflege von Angeh\u00f6rigen<\/span><\/h5>\n<p><em>Art. 329h OR:<\/em><\/p>\n<p><em>Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub f\u00fcr die Pflege eines Familienmitglieds oder Partners mit einer gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigung; der Urlaub ist auf die f\u00fcr die Pflege erforderliche Zeit begrenzt, darf aber drei Tage pro Fall und insgesamt zehn Tage pro Jahr nicht \u00fcberschreiten.<\/em><\/p>\n<p>Familienmitglieder und Partner sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Verwandte in direkter aufsteigender Linie<\/li>\n<li>Verwandte in gerader absteigender Linie<\/li>\n<li>Geschwister;<\/li>\n<li>der Ehepartner;<\/li>\n<li>die Schwiegereltern;<\/li>\n<li>der Partner, der mit dem Arbeitnehmer seit mindestens f\u00fcnf Jahren ununterbrochen einen gemeinsamen Haushalt f\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Dauer des Urlaubs<\/strong>: Der Urlaub ist auf die f\u00fcr die Pflege erforderliche Zeit begrenzt, darf aber drei Tage pro Fall und insgesamt zehn Tage pro Jahr nicht \u00fcberschreiten. Der Arbeitnehmer kann also einen zu 100% vom Arbeitgeber bezahlten Urlaub f\u00fcr die Pflege von Angeh\u00f6rigen erhalten, denen gegen\u00fcber er keine Unterhaltspflicht hat und die zuvor nicht von Artikel 324a OR abgedeckt waren. <strong>Gesundheitsschaden<\/strong>: Dieser Begriff ist sehr allgemein zu verstehen, so dass er F\u00e4lle von Krankheit, Unfall und auch Behinderung einschlie\u00dft. Der Fall bezieht sich auf eine bestimmte Erkrankung. Das Recht auf Urlaub kann im Prinzip nur einmal pro Erkrankung und nicht wiederholt in Anspruch genommen werden. <strong>Maximaler Anspruch<\/strong>: Der Kredit von 10 bezahlten Tagen wird pro Jahr der Dienstleistungen und nicht pro Kalenderjahr angerechnet. <strong>Nachweis des Urlaubsbedarfs<\/strong>: Das Gesetz verpflichtet den Arbeitnehmer nicht, dem Arbeitgeber ein \u00e4rztliches Attest vorzulegen, aber er muss die Tatsachen, die den Anspruch auf Urlaub begr\u00fcnden, nachweisen, was \u00fcblicherweise durch ein \u00e4rztliches Attest geschieht. Der Arbeitgeber kann vertraglich die Vorlage eines \u00e4rztlichen Attests verlangen. <\/p>\n<h5><span class=\"dark_color\">Urlaub f\u00fcr die Betreuung eines Kindes, dessen Gesundheit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls schwer beeintr\u00e4chtigt ist.<\/span><\/h5>\n<p><em>Art. 329i OR:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betreuungszulage nach Art. 16n bis 16s EOG hat, weil sein Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls einen schweren Gesundheitsschaden erlitten hat, hat er Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Betreuungsurlaub muss innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten genommen werden. Die Rahmenfrist beginnt an dem Tag, an dem das erste Tagegeld gezahlt wird. <\/em><\/li>\n<li><em>Wenn beide Elternteile berufst\u00e4tig sind, hat jeder Elternteil Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von bis zu sieben Wochen. Beide k\u00f6nnen vereinbaren, dass sie den Urlaub auf unterschiedliche Weise aufteilen. <\/em><\/li>\n<li><em>Der Urlaub kann auf einmal oder in Form von Tagen genommen werden.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Arbeitgeber ist unverz\u00fcglich \u00fcber die Art und Weise, wie der Urlaub genommen wird, und \u00fcber jede \u00c4nderung zu informieren.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Bedingungen f\u00fcr den Anspruch auf Beihilfe:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Das Kind muss minderj\u00e4hrig sein;<\/li>\n<li>Das Kind muss an einem schweren Gesundheitsschaden leiden;<\/li>\n<li>Die Unterbrechung der Erwerbst\u00e4tigkeit muss f\u00fcr die Betreuung des Kindes notwendig sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Schwere des Gesundheitsschadens f\u00fcr das Kind:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>eine wesentliche Ver\u00e4nderung des physischen oder psychischen Zustands des Kindes (pl\u00f6tzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands oder eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Kindes, das an einer chronischen Krankheit leidet);<\/li>\n<li>\u00c4nderung des Gesundheitszustands aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls;<\/li>\n<li>Entwicklung oder Ausgang der Situation, die schwer vorhersehbar ist (Risiko, dass die Beeintr\u00e4chtigung dauerhaft zunehmend oder t\u00f6dlich wird);<\/li>\n<li>erh\u00f6hter Bedarf an elterlicher F\u00fcrsorge f\u00fcr das Kind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Ausgleichskasse pr\u00fcft nicht die medizinischen Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Entsch\u00e4digungen. Dies liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, der ein \u00e4rztliches Attest verlangen kann. <\/p>\n<p><strong>Berechtigter Elternteil:  <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>gesetzlichen Eltern;<\/li>\n<li>Pflegeeltern (Art. 35a APR);<\/li>\n<li>Schwiegereltern (Art. 35b APR).<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Dauer des Urlaubs und Ende des Anspruchs auf Kindergeld:  <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Das Gesetz sieht einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen (98 Tagegeld) f\u00fcr Arbeitnehmer mit einem minderj\u00e4hrigen Kind vor.<\/li>\n<li>Der Betreuungsurlaub muss innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten ab dem Tag, an dem das erste Tagegeld gezahlt wurde, genommen werden.<\/li>\n<li>Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt nach Ablauf der Rahmenfrist von 18 Monaten oder nach Erreichen der maximalen Anzahl von Tagess\u00e4tzen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Pflicht des Arbeitnehmers<\/strong>: Der Arbeitgeber muss unverz\u00fcglich \u00fcber die Art und Weise, wie der Urlaub genommen wird, und \u00fcber jede \u00c4nderung informiert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In einem der n\u00e4chsten Rechtsnews wird unser Partner <a href=\"https:\/\/cje.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CJE, Avocats, Conseillers d&#8217;Entreprises<\/a> die Auswirkungen untersuchen, die diese Urlaube haben oder nicht haben, insbesondere auf den Urlaubsanspruch und den K\u00fcndigungsschutz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Innerhalb weniger Jahre hat sich die Urlaubslandschaft im Arbeitsrecht stark ver\u00e4ndert. 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